Tagesseminar: Die Gemeinden und das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG)
Schon da und doch noch fern: Ende 2015 hat der Bundesgesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt. Mittels Optionserklärung konnten die Kommunen die Anwendung des neuen Rechts aber vertagen – bis längstens zu Jahresbeginn 2021 das neue Recht greifen muss. Allerdings muss die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts schon jetzt vorbereitet werden.
