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Tagesseminar: Die Gemeinden und das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG)

Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Freiherr vom Stein-Institut ein Tagesseminar zum Thema

„Die Gemeinden und das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG)“

Termin:          Mittwoch, den 26. September 2018

in:                   Kurhaushotel Bad-Salzhausen

                        Kurstraße 2

                        63667 Nidda

Beginn:          10.00 Uhr

Ende:              ca. 16:00 Uhr

Folgende Themenkomplexe werden behandelt:

  • Vorstellung der Neuregelung
  • Handlungsbedarf: Option und danach
  • Typische Einzelfälle aus der steuerlichen Beratung
  • Umsetzung der Neuregelungen in der Verwaltung – das Beispiel Hessen
  • Umsetzungsfragen in der Kommunalverwaltung
  • Fazit und Ausblick

Zielgruppe:

Das Tagesseminar wendet sich insbesondere an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzabteilungen und Hauptämtern, von Rechnungsprüfungsämtern und an interessierte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.

Referentinnen und Referenten:

Alexandra Rauscher und Dr. David Rauber, Hessischer Städte- und Gemeindebund

Fachbereichsleiter Reiner Heiwig, Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

Diplom-Finanzwirt Norbert Mai, Jakowetz + Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwältin, Biedenkopf

 

Teilnehmerentgelt: Für die Teilnahme sind 90,- € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 155,- Euro pro Person für Nichtmitglieder zu entrichten.

 

Im Teilnahmepreis inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.

 

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

 

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.

 

Anmeldeschluss ist Montag, 27. August 2018

 

Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – das Teilnahmeentgelt anfällt. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie uns spätestens bis zum 12.09.2018 eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen.

 

Dezernat 1-RU/Dr.R./Rau./Ju.

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