Gesundheitsförderung und Prävention müssen in Kommunen ankommen
Gemeinsames Statement der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der kommunalen Spitzenverbände
Gemeinsames Statement der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der kommunalen Spitzenverbände
Wildnis hat Konjunktur in Deutschland. Politiker, Umwelt- und Naturschützer und immer mehr Bürger fordern den Rückzug der Forstwirtschaft aus weiten Teilen der heimischen Wälder, damit dort Wildnis und Urwald entstehen kann. Am Ende könnten aber gerade die Bürger, die Wildnis hautnah erleben möchten, das Nachsehen haben. Waldbesitzenden Kommunen befürchten, dass neue EU-Vorschriften das Betreten der Wildnisgebiete in Zukunft verbieten oder weitgehend einschränken könnten.
Am 23. März 2015 wurde in Wiesbaden der Hessische Gesundheitspakt 2.0 für die Jahre 2015 bis 2018 unterzeichnet. Bereits im Jahr 2011 hatten das durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vertretene Land Hessen, die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die Landesärztekammer Hessen, die Regionalgruppe Hessen der Jungen Allgemeinmedizin Deutschland, die Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen, die kommunalen Spitzenverbänden, die Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V. sowie die Fachbereichen für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt am Main und Marburg den Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014 unterzeichnet.
Die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren.
Der Deutsche Bundestag will noch in diesem Jahr Rahmenbedingungen für …
Am 25. März 2015 wurde in Berlin unter Beteiligung des DStGB das Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet. Daran sind etwa 170 Verbände, Länder- und Kommunalvertreter beteiligt. Das Bündnis soll insbesondere Bereiche und Potentiale zur Treibhausgasemissionsreduzierung identifizieren. Staatssekretär Flasbarth hat den Kommunen eine zusätzliche Ausstattung der Kommunalrichtlinie ab 2016 in Aussicht gestellt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier „Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze“ veröffentlicht. Kernstück ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Sie legt für die regulierten Netzbetreiber – auch aus dem kommunalen Bereich – fest, wie viel Geld sie für den Betrieb und die Erweiterung ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern einnehmen dürfen. Mit der Novellierung sollen Investitionsbedingungen verbessert und Effizienzanreize gestärkt werden. Vorgesehen ist dort eine deutliche Verschärfung für kleinere Verteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren, als auch beim Effizienzvergleich im Regelverfahren. Aus kommunaler Sicht werden solche Ansätze eindeutig abgelehnt. Sie führen zu einem ohnehin bereits bestehenden unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand kommunaler Netzbetreiber. Sinnvolle regulatorische Ansätze zur Förderung der dezentralen und energieeffizienten Energieerzeugungs- und Versorgungsstrukturen würden dadurch ausgehebelt.
Am 20. März 2015 wird eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen …
Änderung der Spielverordnung Am 04.11.2014 ist die Sechste Verordnung zur …