Mietrecht: Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 04.02.2015 – Az.: VIII ZR 175/14 – mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind.

Mietrecht: Zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus

Der Bundesgerichtshof hat sich am 18.02.2015 – Az.: VIII ZR 186/14 – in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis wegen Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilien- und Bürohaus kündigen kann, wenn es im Treppenhaus durch Zigarettengerüche aus der Wohnung des rauchenden Mieters zu Beeinträchtigungen anderer Mieter kommt.

Mietrecht: BGH – Von neuem Bolzplatz ausgehender Lärm ist kein zwingender Mietminderungsgrund

Am 29. April 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, wann ein Wohnungsmieter wegen Umweltmängeln, wie hier Lärmbelästigungen von einem benachbarten Bolzplatz, die Miete mindern darf (Az. VIII ZR 197/14). Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass neu aufgetretene Lärmbelästigungen (hier lange nach Einzug der Mieter) kein Mangel der Mietsache sind, wenn auch der Vermieter selbst die Belästigungen als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen müsste. Dies gilt etwa mit Rücksicht auf das bei Kinderlärm bestehende Toleranzgebot nach § 22 Abs. 1a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Mietrecht: Die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Mietpreisbremse und im Maklerrecht treten zum 01.06.2015 in Kraft

Zuvor hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) am 05.03.2015 beschlossen. Das Gesetz wurde am 27.04.2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 16, S. 610 ff.) verkündet.

Zeckenstiche in Tageseinrichtungen für Kinder

Durch Zeckenstiche können Erkrankungen übertragen werden. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Entfernung der Zecke zweckmäßig. Lehrkräfte sowie Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder sind hierzu nicht verpflichtet, dürfen eine Entfernung jedoch vornehmen, sofern dies mit den Eltern besprochen wurde.

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