„Zusammen können wir mehr erreichen“
Digitale Dialogforen für Eltern und Kita-Fachkräfte in Hessen am 10. Mai, am 29. Juni und am 26. September 2023 online über Zoom
Digitale Dialogforen für Eltern und Kita-Fachkräfte in Hessen am 10. Mai, am 29. Juni und am 26. September 2023 online über Zoom
Der neue Infobrief für März 2023 der OZG-Koordinierungsstelle steht jetzt zur Verfügung.
Bereits mit Eildienstmitteilung ED 215 vom 06.12.2022 haben wir darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Änderung glückspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen am 17.11.2022 (GVBl S. 626) beschlossen und in Kraft getreten ist.
Für den Berichtszeitraum 01.01.2023 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2023 bis zum 31.03.2024 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.
In Kooperation mit dem Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Gießen e.V. führt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wegen der großen Nachfrage ein weiteres Modellprojekt mit dem Titel „ Kinder mit Fluchterfahrung im Fokus – Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen“ durch.
Gemäß den in § 61 Abs. 2 und Abs. 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) genannten Fällen können die Kommunen die Kosten für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen anfordern. Grundlage hierfür ist die entsprechende Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis.
Der kommunalen Entwicklungspolitik kommt im Zuge der Agenda 2030 und der Implementierung der Nachhaltigkeitsziele immer Bedeutung zu. Die -Krise und der russische Angriffskrieg auf die gesamte Ukraine haben zudem nachdrücklich die Notwendigkeit internationaler kommunaler Partnerschaften und ihr enormes Potenzial aufgezeigt. Zielgenaue Solidaritätsaktionen liefen genau dort am schnellsten an, wo bereits auf kommunale Partnerschaftsbeziehungen und damit ein breites Netzwerk an Akteuren vor Ort zurückgegriffen werden konnte.
Zuletzt im Eildienst Nr. 17 (ED 232 vom 21.12.2022) haben wir auf den aktuellen Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zu den Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage hingewiesen.
Bereits mit unserer Sofortinfo vom 03.08.2022 haben wir auf die Konsequenzen einer möglichen Gasmangellage hingewiesen. Die damals gefasste Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage ist nunmehr an einzelnen Stellen aktualisiert worden.