Mit diesem Gesetz wurde u. a. auch das Hessische Spielhallengesetz neu gefasst. Auf die entsprechenden Änderungen haben wir in der Eildienstmitteilung hingewiesen.
Aufgrund zunehmender Fragen zur Auslegung des Hessischen Spielhallengesetzes wurde uns von Seiten des hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport eine Übersicht zur Auslegung des hessischen Spielhallengesetzes zugeleitet. Hier sind u.a. Auslegungshinweise zum Sozialkonzept, zu Schulungen und dem Sachkundenachweis, den Akkreditierungen sowie Regelungen für Verbundspielhallen enthalten. Diese Übersicht ist hier eingestellt und abrufbar:
Fragenkatalog HSpielhG_final
Wir bitten um Beachtung.
