Dieser Erlass ist nunmehr durch den aktuellen Erlass vom 06.03.2023 (Inkraft getreten am 08.03.2023) ersetzt worden. Auch in diesem neuen Erlass sind Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos im Zusammenhang mit der Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule, der Ausbildung auf Kreisebene sowie der Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene sowie zum Katastrophenschutz enthalten.
Corona-BMAS-Empfehlungen-230306
Mit der Bitte um Kenntnisnahme
