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Regelungen aufgrund der aktuellen Corona-Lage

Dieser Erlass ist nunmehr durch den aktuellen Erlass vom 06.03.2023 (Inkraft getreten am 08.03.2023) ersetzt worden. Auch in diesem neuen Erlass sind Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos im Zusammenhang mit der Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule, der Ausbildung auf Kreisebene sowie der Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene sowie zum Katastrophenschutz enthalten.

Erlass

Corona-BMAS-Empfehlungen-230306

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

 

 

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