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Zweite Novellierung Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen

Die Richtlinie wurde entsprechend dem Kabinettsbeschluss vom 12. Mai 2021 erneut novelliert, damit künftig auch der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren förderfähig ist (für diese Personengruppe steht derzeit und in naher Zukunft kein Impfstoff zur Verfügung).  Sie wird unter dem neuen Titel „Bundesförderung Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ verkündet. Die folgenden Unterlagen zu Zuschüssen für Investitionen für Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, mit denen vorhandene stationäre raumlufttechnische Anlagen um- und aufgerüstet werden können, können Sie hier herunterladen.

Anlagen
Lüftung
Richtlinie

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