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Wiederkehrende Straßenbeiträge; Datenerhebung HMdIuS

Die weitere Anfrage des Abgeordneten Lenders (FDP) vom 16.01.2017 an den Hessischen Landtag hat das Ministerium des Innern und für Sport am 02.02.2017 beantwortet. Die Antwort ist veröffentlicht in der Drucksache 19/4411 des Hessischen Landtags, 19. Wahlperiode, sowie hier in unserem Internetauftritt herunterladbar: Straßenbeitragssatzungen-Drucksache19-4411 

Kernaussage der Antwort des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ist, dass von 426 hessischen Städten und Gemeinden 389 Kommunen eine Straßenbeitragssatzung beschlossen haben. In 365 Kommunen erfolgt die Erhebung eines einmaligen Beitrags und in 24 Kommunen eines wiederkehrenden Beitrags. Der Antwort ist als Anlage eine Tabelle der entsprechenden Kommunen und die Art der Straßenbeitragserhebung angefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Dezernat 1 / wg/sy/rö/rau

 

Anlage: 
Straßenbeitragssatzungen-Drucksache19-4411 

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