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Verordnung zur Fristverlängerung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2021

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 die „Verordnung zur Fristverlängerung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2021“ beschlossen:

050722-Infoschreiben KSV

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