Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 die „Verordnung zur Fristverlängerung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2021“ beschlossen:
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 die „Verordnung zur Fristverlängerung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2021“ beschlossen: