Steuer- und Finanzdaten

Kommunaler Finanzausgleich 2015 – Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen
Ermittlung der Gesamtansätze und der Steuerkraftmesszahlen der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden Planungsdaten für die Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen Voraussichtlicher Hebesatz für die Kompensationsumlage
Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2015-2017
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes für den Länderanteil und des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Ermittlung der Gemeindeschlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für die Jahre 2015 bis 2017 übermittelt. Die Einzeldaten der Gemeinden haben wir mit Rundmail Finanzen bereits vorab übermittelt. Die Ergebnisse der Modellberechnungen können aber auch im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen/Kommunalfinanzen abgerufen werden. Zur Modellberechnung geben wir folgenden Hinweis: Achtung: Berechnungsgrundlage – landesweites Aufkommen sinkt Auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der zugrunde liegenden Fachstatistik verschlechtert sich der Anteil der hessischen Städte und Gemeinden am bundesweiten Aufkommen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 3,7 Prozentpunkte. Hätte die neue Schlüsselzahl bereits im Jahr 2013 gegolten, hätten die hessischen Städte und Gemeinden statt rd. 358,8 Mio. EUR aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 345,7 Mio. EUR erhalten (- 13,2 Mio. EUR). Beispiel: Die Gemeinde Birkenau hat eine Schlüsselzahl – alt – von 0,000292978 und – neu – von 0,000298235. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Birkenau verbessert sich also um 1,8%. Wegen der Verschlechterung des Anteils der hessischen Kommunen am bundesweiten Umsatzsteueraufkommen erhält sie ggfls. trotzdem leicht verringerte Zuweisungen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Die Gemeinde erhält konkret… …
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Modellberechnungen für die Schlüsselzahlen 2015-2017
Ab 2015 gibt es für die Zeit bis einschließlich 2017 turnusmäßig wieder neue Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Das Hessische Ministerium der Finanzen hat uns dazu erste Modellrechnungen des Statistischen Landesamts übermittelt. Grundlage für die Verteilung des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die Einkommensteuerstatistik 2010.Die Modellrechnungen können hier eingesehen werden. I. Modellrechnungen und ihre GrundlagenUnklar ist noch, ob der Bundesgesetzgeber die insoweit maßgeblichen Sockelbeträge wie zurzeit bei 35.000 € für Ledige bzw. 70.000 € für Verheiratete belässt oder eine Anhebung erfolgt (zur Bedeutung der Sockelbeträge vgl. unten unter 2). Daher gibt es Modellrechnun-gen für zwei Varianten, nämlich Variante 1 mit unveränderten Sockelbeträgen und Variante 2 mit Sockelbeträgen von 40.000 bzw. 80.000 €. Grundlage der Modellberechnungen ist das Aufkommen des Gemeindeanteils in Hessen im Jahr 2013 (rund 2.744 Mio. €). Angesichts der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen dürfte das Aufkommen im laufenden Jahr aber steigen mit der Folge, dass etwaige Verluste von Gemeinden durch die Neuregelung der Schlüsselzahlen sich relativieren. Die Modellrechnungen stellen damit voraussichtlich eine Art „worst-case-Szenario“ dar. Modellrechnungen für die ebenfalls anstehende Neufestlegung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gibt es noch nicht. Über den weiteren Fortgang bezüglich beider „Neuschlüsselungen“ werden wir selbstver-ständlich …
Gemeindewirtschaftsrecht, Finanzwesen und Steuern
