Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus Neue Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Neue Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Die vorliegende Corona-Kontakt- und Beschränkungsverordnung wird zudem bis zum 31.01.2021 verlängert.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Neuregelungen:

  • Die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern in angemieteten Räumen wird auf 50 Menschen begrenzt; für Feiern zu Hause empfiehlt die Landesregierung dringend, nicht mehr als 25 Menschen einzuladen. Wer Feiern mit mehr als 50 Personen durchführt oder an einer solchen Feier teilnimmt handelt ordnungswidrig.
  • Abschaffung der 3-Quadratmeter-Regel bei Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie Kulturangeboten wie Theater, Oper, Konzerte, Kinos und ähnliches; stattdessen gelten jetzt die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
  • Für Tanzlokale und Discotheken gelten künftig die gleichen Regeln wie für die Gastronomie, d.h. sie dürfen Gäste an einem zugewiesenen Platz bewirten.

Verboten bleiben jedoch weiterhin Tanzveranstaltungen.

  • Betreiber körpernaher Dienstleistungen wie Nagelstudios oder Friseure müssen künftig wieder Kontaktdaten ihrer Kunden erfassen; zu diesem Zwecke dürfen sie sich den Ausweis zeigen lassen.
  • Beherbergungsverbot für Gäste, die aus einem Gebiet außerhalb Hessens anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus höher als 50 je 100.000 Einwohnern liegt.
  • Ausweitung der Maskenpflicht auf Wahllokale sowie Bus- und Bahnsteigen; Verstöße gegen die Maskenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Soweit die vorliegende Corona-Kontakt- und Beschränkungsverordnung eine Maskenpflicht für Wahllokale festlegt, steht diese Vorgabe nunmehr im Widerspruch zu dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 17.09.2020. Diesen Widerspruch werden wir zum Anlass nehmen und mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Kontakt aufnehmen.

Soweit eine Klärung vorliegt, werden wir gerade vor dem Hintergrund der am 01.11.2020 stattfindenden Bürgermeisterdirektwahlen und Abstimmungen dies ebenfalls per Sofort-Info mitteilen.

Wir haben Ihnen eine Lesefassung der neuen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung als Anlage beigefügt.

Anlage: CoKoBeV – Lesefassung

Nach oben scrollen