Zur Umsetzung in Landesrecht haben die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen nunmehr einen Gesetzentwurf für ein hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit in den Hessischen Landtag eingebracht. Eine förmliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ist bisher noch nicht absehbar.
Vorgeschlagen wird der Erlass eines „Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit“. Neben Änderungen des Hessischen Daten-schutzgesetzes, die als Art. 1 ein umfassend novelliertes Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz enthalten, sind Änderungen in 28 weiteren Gesetzen vorgesehen, die jeweils bereichsspezifische Regelungen zum Datenschutz beinhalten.
Gesetzentwurf: Datenschutz-Grundverordnung.pdf
Eine schriftliche Stellungnahme des Verbandes soll bis 26. 2. 2018 erfolgen.
