Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat den obigen Regierungsentwurf zur Änderung des HBKG und des HSOG zur Anhörung übermittelt. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind unter anderem die Anpassung der externen Notfallpläne an die Seveso-III-Richtlinien, neue Aufgabenbereiche der Gemeinde soweit es die Erhaltung und die Bindung von Feuerwehrangehörigen und Maßnahmen im Rahmen von Evakuierungen der Bevölkerung anbelangt sowie ein mögliches Zustimmungserfordernis für die Ausrufung von Katastrophefällen durch die Untere Katastrophenschutzbehörde. Die von Präsidien und Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beschlossene Stellungnahme finden Sie hier.
Anlagen
