Mit der dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 sollen die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für die Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung des Landes durch landespolitisch und landesweit bedeutsame Festlegungen neu gefasst werden. Anschließend werden in einem weiteren landesplanerischen Verfahren die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für die Entwicklung der Raumstruktur, des Systems der zentralen Orte sowie der Daseinsvorsorge angeordnet werden.
Nähere Details zum Änderungsverfahren finden Sie auf der Website https://landesplanung.hessen.de/lep-hessen/änderungsverfahren-2017.
Die Geschäftsstelle hat eine eigene Stellungnahme zum Entwurf der dritten Änderung gefertigt, die Sie in der Anlage finden.
