Startseite Stellungnahmen und Beschlüsse Prostitutionsschutzgesetz

Prostitutionsschutzgesetz

Nachdem das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im letzten Jahr mehrfach versucht hat, eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes auf der Ebene der Gefahrenabwehr den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden ohne Erlass einer Zuständigkeitsverordnung aufzuerlegen (wir hatten darüber mehrfach mit jew. Hinweis auf unsere Stellungnahmen berichtet), ist nunmehr der Entwurf einer Zuständigkeitsverordnung vorgelegt worden (siehe Anlage), zu dessen Inhalt die Geschäftsstelle des HSGB eine Stellungnahme abgegeben hat (siehe Anlage). Wir bitten um Beachtung.

2-Hg/Sie/Pö

Anlagen
Entwurf der Zuständigkeitsverordnung – ProstSchGZustV_final.pdf
Anschreiben des Ministeriums – Prostschgzustv_Anschreiben_HSM.pdf
Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – ProstSchG_STN HSGB .pdf

Nach oben scrollen