TOP I.1 Wahlprüfsteine der Kommunalen Spitzenverbände
Beschluss:
Das Präsidium beauftragt die Geschäftsführung, auf Grundlage des Beschlusses des Hauptausschusses vom 20.10.2022 zu den Erwartungen für die Wahlperiode 2024-2029 einen gemeinsamen Forderungskatalog der Kommunalen Spitzenverbände unter möglichster Berücksichtigung der Forderungen des HSGB auszuarbeiten.
TOP I.2 Leistungsfähigkeit von Staat und Kommunen sichern – Depriorisierung von Aufgaben
Beschluss:
- Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, die Thematik „Sicherung der staatlichen und kommunalen Leistungsfähigkeit“ vertiefend aufzubereiten, entsprechende Befassungen der Verbandsgremien vorzubereiten und durchzuführen, Mitglieder und Öffentlichkeit entsprechend zu informieren und die Thematik in den verbandspolitischen Stellungnahmen des HSGB regelmäßig an hervorgehobener Stelle zu berücksichtigen.
- Des Weiteren wird die Geschäftsstelle und das geschäftsführende Präsidium beauftragt, diesbezüglich den Austausch mit den hessischen Schwesterverbänden und am Thema interessierten Schwesterverbänden in anderen Bundesländern zu pflegen.
Anlagen:
TOP I.3 Vorschlag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für eine neue Musikschulförderung des Landes („Pakt für die Musikschulen“)
Beschluss:
Die Geschäftsstelle wird beauftragt, weiterhin mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu einer Verbesserung von Qualität und Finanzierung der Musikschulen in Hessen (Pakt für eine Musikschule) zu verhandeln. Hierbei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Freiwilligkeit der kommunalen Förderung
– Angemessene Höhe der erforderlichen Förderungen seitens der Kommunen
– Vermeidung einer gesetzlichen Regelung
– Ermöglichung von kreisweiten Lösungen sowie interkommunaler Zusammenarbeit
– Berücksichtigung von Sachleistungen durch die Kommunen und Landkreise
– Kooperation mit Schulen
– Gemeinsame Ausarbeitung eines Indikatorenkataloges
Der Pakt für die Musikschulen sollte im Rahmen eines Förderprogramms oder einer Rahmenvereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden geregelt werden.
Anlage:
TOP I.4 Hessisches IT-Sicherheitsgesetz
Beschluss:
Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, auf Grundlage der vorstehenden Bewertung der Geschäftsstelle fristgemäß eine Stellungnahme des HSGB zu erarbeiten.
Anlagen:
