Startseite Stellungnahmen und Beschlüsse Präsidiumsbeschlüsse 07.12.2023

Präsidiumsbeschlüsse 07.12.2023

Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung des Präsidiums am 07.12.2023 in Fernwald wieder.

Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).

TOP I.1 Kampagne Halt! So geht es nicht weiter! – Sachstand

Beschluss:

Das Präsidium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Anlagen:

  • Vorlage zu TOP I.1
  • Anlage – Schreiben Staatsminister Beuth

TOP I.2 Sondierungsergebnisse und Forderungen des HSGB

Beschluss:

Das Präsidium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Anlagen:

  • Vorlage zu TOP I.2
  • Anlage 1 – Eckpunkte CDU-SPD
  • Anlage 2 – Vermerk Sondierungsgespräche

TOP I.3 Pauschale Zuweisung zur Finanzierung des Fluchtgeschehens – Mittelverteilung 2023 und Ausblick 2024

Beschluss:

  1. Der HSGB spricht sich erneut dafür aus, dass die im Landesaufnahmegesetz sowie dem aktuellen Teilhabe- und Integrationsgesetz geregelten Pauschalen für die Flüchtlingsaufnahme kostendeckend dynamisiert werden. Auf diese Weise wird durchgängig ein
    „atmendes System“ i. S. d. Bund-Länder-Vereinbarungen umgesetzt, in dem das Prinzip gilt: Das Geld folgt den Menschen.
  2. Der HSGB wird in Verhandlungen über die Verteilung weiterer zusätzlich gewährter Mittel durch Bund und Land bis zu dauerhaften rechtlichen Neuregelungen eine Verteilung
    anhand der Zahl der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewichtet nach dem Verhältnis der Pauschalen nach der Anlage zum Landesaufnahmegesetz anbieten, um einerseits sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel den Menschen folgen und andererseits die höheren Kosten im Ballungsraum im nach bisherigem
    Verständnis und bisheriger Praxis gebotenen Umfang berücksichtigt werden.
  3. Bei einer Neuregelung der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung sollte geprüft werden, entsprechend der für das Bund-Länder-Verhältnis geltenden Regelungen über die Anwendung des sog. Königsteiner Schlüssels (zwei Drittel Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich, ein Drittel Bevölkerungsanteil des Bundeslandes) auch die Wirtschaftskraft ausgedrückt in Steuereinnahmen zu berücksichtigen. Den daraus folgenden Zuweisungsquoten müssten dann die entsprechenden Mittel folgen. 

Anlage:

  • Vorlage zu TOP I.3

TOP I.4 Schreiben des Evangelischen Büros Hessen am Sitz der Landesregierung und des Kommissariats der katholischen Bischöfe im Lande Hessen vom 23.10.2023 zur zukünftigen Kita-Finanzierung

Beschluss:

  1. Das Präsidium stellt fest, dass die kirchlichen Träger bestehende Vereinbarungen vollständig erfüllen müssen, so lange diese gelten.
  2. Bei Beendigung bisheriger Verträge richten sich Anschlussregelungen (Verträge oder Förderbescheide) nach dem Sozialrecht, insbesondere mit Blick auf die erforderliche
    Eigenleistung
  3. Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, als Ansprechpartner für die Kirchen tätig zu sein.

Anlagen:

  • Vorlage zu TOP I.4
  • Anlage – HSGB Kompakt – Kita-Finanzierung

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.1 R-U

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