Nachfolgend geben wir Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die gemeinsame Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss am 26.03.2014 wieder, dem verbandspolitische aktuelle Beschlüsse zu entnehmen sind.
Sofern auf Stellungnahmen oder Anlagen Bezug genommen wird, sind diese hier, im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar.
I.1 Handhabung der Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzwesen (sogenannter „Herbsterlass”) und Vorhaben Stabsstelle Haushaltskonsolidierung
Beschluss: Präsidium und Hauptausschuss nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis. Sie beauftragen die Geschäftsstelle, auf dieser Grundlage weiterhin Gespräche mit dem Hessischen Innenministerium zu führen. Gleichzeitig fordern der Hauptausschuss und das Präsidium die Aussetzung des Herbsterlasses bis zum Abschluss der Konsultation mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Vorlage und Anlagen zu TOP I.1 der Sitzung vom 26.03.2014
- Vorlage
- Anlage Rundmail
- Anlage Ergänzende Hinweise
- Anlage Berechnungsgrundlage
- Anlage Herbsterlass
- Anlage PPP Handhabung der Kommunalaufsicht
I.2 Kommunaler Finanzausgleich 2016
Beschluss: Präsidium und Hauptausschuss nehmen die vorstehenden Ausführungen und das Gutachten zustimmend zur Kenntnis und beauftragen die Geschäftsstelle, auf dieser Grundlage weiterhin Stellung zu nehmen.
Vorlage und Anlagen zu TOP I.2 der Sitzung vom 26.03.2014
I.3 Initiative des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes
Beschluss: Das Präsidium und der Hauptausschuss nehmen die vorstehenden Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragen die Geschäftsstelle, gegenüber dem Land Hessen auf eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes hinzuwirken, dass die Zuständigkeit für die Flüchtlingsunterbringung ausschließlich den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen wird.
Vorlage zu TOP I.3 der Sitzung vom 26.03.2014
II.1 Rahmenvertrag zur Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung (S) bzw. Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (SV) mit der ÖRAG-RechtsschutzversicherungsAG
Beschluss: Das Präsidium und der Hauptausschuss beschließen, die Angebote der SV Kommunal GmbH und der GVV-Versicherung zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung (S) bzw. zur Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung und Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung (SV) mit der ÖRAG nicht anzunehmen.
Vorlage zu TOP II.1 der Sitzung vom 26.03.2014
II.2 Anpassung der Teilnahmegebühren für die Seminare des Freiherr vom Stein-Institutes
Beschluss: Das Präsidium und der Hauptausschuss beschließen, dass ab dem zweiten Halbjahr 2014 die Gebühren für die dreitägigen Seminare des Freiherr vom Stein-Instituts auf 280 € pro Teilnehmer erhöht werden. Für die Bürgermeister/-innen-Lehrgänge werden die Gebühren pro Teilnehmer auf 380 € erhöht.
II.3 Beauftragung des Hauptausschusses und des Präsidiums des HSGB zur Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH durch die Mitgliederversammlung
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, der Mitgliederversammlung des HSGB vorzuschlagen, dass diese ihren Beschluss vom 25.10.2001 zur Gründung einer DienstleistungsGmbH bestätigt und den Hauptausschuss und das Präsidium damit beauftragt, eine Dienstleistungsgesellschaft in Rechtsform einer GmbH zu gründen und über die weiteren Details, insbesondere einen entsprechenden Gesellschaftervertrag, zu entscheiden.
II.4 Beschlussfassung über den von der ReweCon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 70825 Korntal-Münchingen, geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012, den Prüfungsbericht und die Entlastung des Präsidiums
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ReweCon, 70825 Korntal-Münchingen, geprüften Jahresabschluss und den Prüfungsbericht zum 31.12.2012, und erteilt dem Präsidium Entlastung gemäß § 15 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
II.5 Besetzung des Präsidiums und des Hauptausschusses des HSGB durch Stadtverordnetenvorsteher/innen/Vorsitzende der Gemeindevertretungen als beratendes Mitglied/ Gastmitglied
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass der jeweilige Vorsitzende des Landesvorstandes der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der Mitgliedsstädte und –gemeinden beim HSGB entsprechend der bereits geübten Praxis zu den Präsidiumssitzungen des HSGB als beratendes Mitglied eingeladen wird.
Der Hauptausschuss beschließt, auch zu den Sitzungen des Hauptausschusses des HSGB einen/eine Stadtverordnetenvorsteher/in bzw. eine/n Vorsitzende/n der Gemeindevertretung einzuladen. Das Mitglied hat eine beratende Stimme und wird durch den Landesvorstand bestimmt. Dies gilt unabhängig davon, ob weitere Sitze durch die Gruppen an Stadtverordnetenvorsteher/innen bzw. Vorsitzende der Gemeindevertretungen als stimmberechtigte Mitglieder vergeben werden.
II.6 Wahl des Vorsitzenden, des Ersten Stellvertreters sowie des weiteren Stellvertreters des Hauptausschusses beim HSGB
Beschluss: Der Hauptausschuss wählt bei einer Stimmenthaltung des Betroffenen einstimmig Bürgermeister KÜNZ, Kirtorf, zum Vorsitzenden, einstimmig Bürgermeister BAAß, Viernheim, zum Ersten Stellvertreter, einstimmig Bürgermeister LANGE, Liebenau, zum weiteren Stellvertreter des Hauptausschusses.
II.7 Nachwahlen zum Hauptausschuss des HSGB
Beschluss: Der Hauptausschuss wählt Bürgermeister Björn Brede (Frankenau), Bürgermeister Manfred Schaub (Baunatal) und Bürgermeister Thorsten Stolz (Gelnhausen) als ordentliche Mitglieder in den Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt Bürgermeister Peter Meinecke (Künzell) als ordentliches Mitglied und als dessen stellvertretendes Mitglied Bürgermeister Volker Mosler (Rüdesheim am Rhein) in den Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt Bürgermeister Horst Burghardt (Friedrichsdorf) als stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss.
II.8 Nachwahlen zum Präsidium des HSGB
Beschluss: Der Hauptausschuss wählt Bürgermeister Bernhard Ziegler (Herbstein) als neues ordentliches Mitglied und als dessen stellvertretendes Mitglied Bürgermeister Klaus Temmen (Kronberg i. Ts.) in das Präsidium des HSGB.
Dezernat 1 – RU
