I.1 Evaluierung Kommunaler Finanzausgleich – weitergehende Forderungen
Beschluss:
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beschließen unter Einarbeitung der Hinweise aus dem Finanzausschuss, im Rahmen der Evaluation des KFA in Ergänzung der diesbezüglich bereits formulierten Forderungen auf
- a) die Regelung einer gesetzlichen Grundlage und eine anschließende Bildung einer Kommunalfinanzkommission zur regelmäßigen und frühzeitigen Erörterung aller Regelungen zu drängen, die für die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände relevant sind,
- b) eine Abschaffung der Heimatumlage zu drängen,
- c) auf eine jährliche Bedarfsermittlung unabhängig vom Vorliegen etwaiger Doppelhaushalte zu drängen und zeitliche Glättungsmechanismen zu thematisieren,
- d) bei der von der Landesregierung ins Gespräch gebrachten Setzung von Anreizen zur Schaffung von Wohnraum im KFA auf eine sachgerechte Ausgestaltung unter Einbeziehung der in der Erörterung des Ausschusses für Finanzen formulierten Aspekte zu drängen.
Bezüglich einer Abrechnung „kreditierter“ Beträge 2021 und danach besteht keine Rechtsgrundlage für nachteilige Abrechnungsmodalitäten des kreisangehörigen Bereichs.
I.2 Gemeindefusionen: Nur wirklich freiwillig – frei von goldenen Zügeln und faktischen Zwängen und nur aus finanziellen Gründen
Beschluss:
Präsidium und Hauptausschuss stimmen der in der Vorlage enthaltenen Positionsbeschreibung zu, wonach Gemeindefusionen auf ausschließlich freiwilliger Grundlage und in erster Linie nur aufgrund nicht-finanzieller Erwägungen in Betracht gezogen werden dürfen.
I.3 Folgerungen aus der Umsetzungsvereinbarung OZG kommunal
Beschluss des Hauptausschusses:
- Der Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes stimmt der oben dargestellten Aufgabenbeschreibung für die Koordinierungsstelle zu und billigt das Vorhaben, nach Maßgabe der oben dargestellten Anforderungen die mit Landesmitteln finanzierte Stelle durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund als Arbeitgeber zu besetzen.
- Der Hauptausschuss billigt die in Grundzügen dargestellten Auswahlkriterien für Modellkommunen und das vorgeschlagene Auswahlverfahren durch die Geschäftsführungen der kommunalen Spitzenverbände unter beratender Hinzuziehung der beiden Ministerien und der ekom21.
Beschluss des Präsidiums:
Das Präsidium beschließt unter Abänderung des Beschlusses vom 30.09.2019, auf Grundlage des vorstehenden Beschlusses des Hauptausschusses
a) die Geschäftsführung zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung eine Besetzung der Stelle, die in der Koordinierungsstelle für den Hessischen Städte- und Gemeindebund vorgesehen ist, ggfls. in Abstimmung mit den Schwesterverbänden vorzunehmen und
b) für die gemeinsam mit den beiden anderen kommunalen Spitzenverbänden zu besetzende Stelle gemeinsam mit den Schwesterverbänden eine Entscheidung durch die Geschäftsführung treffen zu lassen.
I.4 Novellierung des Landesaufnahmegesetzes (LAG) und Anpassung der Erstattungsleistungen nach dem LAG
Beschluss:
- Präsidium und Hauptausschuss stimmen dem Abschluss der Gemeinsamen Verabredung zur Novellierung des Landesaufnahmegesetzes (LAG) und Anpassung der Erstattungsleistungen nach dem LAG zu.
- Die Zustimmung erfolgt in der Erwartung, dass das Land erforderlichenfalls gesetzlich nachsteuert, falls sich die Neuregelung der Kostenerstattung im Fall der Delegation nicht als ausreichend erweist, um die Finanzierung der von kreisangehörigen Gemeinden auf Grundlage des LAG wahrgenommenen Aufgaben zu sichern.
- Präsidium und Hauptausschuss stimmen der Bewertung unter III. zum Umgang zwischen Land und Spitzenverbänden zu.
- Zum Konfliktpunkt „anerkannte Flüchtlinge“ wird seitens des HSGB nach wie vor Gesprächsbedarf und Klärungsbedarf (auch außerhalb des LAG) gesehen, der gesondert geklärt werden muss.
I.5 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften (Drucks. 20/1644)
Beschluss:
Das Präsidium und der Hauptausschuss stimmen der von der Geschäftsstelle erarbeiteten Stellungnahme vom 27.01.2020 zu dem Gesetzentwurf zu.
I.6 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
hier: Verhandlungsauftrag für eine Charta „Klimaschutz- und Klimawandelanpassung“ der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Umweltministerium
Beschluss:
Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, mit dem Umweltministerium den Entwurf einer Gemeinsamen Charta für Klimaschutz- und Klimawandelanpassung zu erarbeiten, wobei der ausdrückliche Hinweis auf Freiwilligkeit erfolgen soll.
