Zudem wird nun die geänderte Förderrichtlinie für das Landesinvestitionsprogramm 2018-2020 im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Zentrale Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sind damit indes nicht erfüllt. Unser Verband hatte bereits ab den Haushaltsberatungen für den Landeshaushalt 2021 und zur Neufassung der Förderrichtlinie gefordert,
- ein Landesinvestitionsprogramm zu schaffen, dessen Mittel reichen, um den hohen Investitionsbedarf im Kita-Bereich zügig abzuarbeiten,
- das Landesinvestitionsprogramm durch ein spezielles Gesetz und ohne Haushaltsvorbehalt abzusichern,
- keine Kontingentierung unzureichender Mittel auf Jugendhilfeträger vorzusehen, sondern den bei den Jugendhilfeträgern insgesamt angemeldeten Bedarf zu adressieren und
- im Zuge des Förderverfahrens im Rahmen der neuen Förderrichtlinien auf das Refinanzierungsverbot zu verzichten.
Des Weiteren haben wir gefordert, zur Stützung der kommunalen Investitionstätigkeit im Rahmen des angekündigten Konjunkturpakets des Bundes und entsprechender, noch nicht näher konkretisierter Erwägungen des Landes auch den Kita-Investitionsbedarf zügig zu befriedigen.
Im Sinne der vorstehenden und in unseren Gremien sehr einmütig getragenen Positionierungen werden wir weiter vortragen.
Anlage:
Landtag Haushalt 2020
HSMI Landesprogramm Kinderbetreuung
HMdF HMSI Letter of Intent Invest 2021
Landesinvest Richtlinie unterschrieben
