Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss des Hessischen Landtages hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes –Hess-BGG –Drucksache 19/6675 dem Hessischen Städte- und Gemeindebund zur schriftlichen Anhörung übersandt.
Der Hessischen Städte- und Gemeindebund hat dazu die in der Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Nach der Neuregelung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, bei dem es seit Januar 2018 hauptsächlich darum geht, dass die Bundesbehörden Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke auf Anforderung in einfacher, verständlicher Weise sogen. “Leichter Sprache“ erklären sollen, war die Neuregelung des Hess-BGG zu erwarten.
Neben den barrierefreien Gebäudezugängen geht daher nunmehr insbesondere auch um barrierefreie Informationstechnik.
