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Gleichstellung von Behinderten

Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss des Hessischen Landtages hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes –Hess-BGG –Drucksache 19/6675 dem Hessischen Städte- und Gemeindebund zur schriftlichen Anhörung übersandt.

Der Hessischen Städte- und Gemeindebund hat dazu die in der Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.

Anlage: Stellungnahme

Nach der Neuregelung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, bei dem es seit  Januar 2018 hauptsächlich darum geht, dass die Bundesbehörden Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke auf Anforderung in einfacher, verständlicher Weise  sogen. “Leichter Sprache“ erklären sollen, war die Neuregelung des Hess-BGG zu erwarten.

Neben den barrierefreien Gebäudezugängen geht daher nunmehr insbesondere auch um barrierefreie Informationstechnik.

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