Fragen der Freistellung von Elternbeiträgen und der Qualitätsverbesserung bilden den Schwerpunkt zweier Gesetzentwürfe, mit denen Änderungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs erfolgen sollen. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben aktuell den „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften“ – LT-Drs. 19/5472 – vorgelegt. Gleichzeitig hat die Fraktion der SPD einen „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Chancengleichheit und zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung“ – LT-Drs. 19/5467 – in den Landtag eingebracht. Beide Gesetzentwürfe können hier heruntergeladen werden.
Anlage Gesetzentwurf SPD
Anlage Gesetzentwurf CDU BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
