Die Landesregierung hat im Rahmen der Gesamtnovelle der Hessischen Bauordnung die bestehenden Regelungen überprüft. Die beabsichtigten Änderungen betreffen nach Mitteilung des Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung insbesondere folgende Themenkreise: Brandschutzanforderungen (Übernahme der Regelungen der Musterbauordnung), Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr, Verbesserungen der Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum, Abbau der Hemmnisse bei der Umwandlung von Büronutzung in Wohnnutzung und die Verbesserung der Rechtslage in Bezug auf das barrierefreie Bauen.
Stellungnahme des HSGB: HLT 29 01 2018 Neufassung HBO.pdf
