Inhalt des Gesetzentwurfs ist die verpflichtende Bestellung eines EU-Beauftragten durch die Städte und Gemeinden. Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde abgelehnt.
Anlage: Hess. Landtag – Gesetzentwurf
Inhalt des Gesetzentwurfs ist die verpflichtende Bestellung eines EU-Beauftragten durch die Städte und Gemeinden. Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde abgelehnt.
Anlage: Hess. Landtag – Gesetzentwurf