Wie müssen die Kreise die Erhebung von Kreis- und Schulumlage rechtfertigen? Ein Entwurf für Ergänzungen der Hinweise zur GemHVO stellt die Sicht des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport dar. Auch die Stellungnahme der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes kann hier heruntergeladen werden.
