Startseite Stellungnahmen und Beschlüsse Entwurf für ein Gesetz über die Bereitstellung offener Geobasisdaten, die Kosten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte und zur Änderung weiterer Vorschriften auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung und des Vermessungswesens

Entwurf für ein Gesetz über die Bereitstellung offener Geobasisdaten, die Kosten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte und zur Änderung weiterer Vorschriften auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung und des Vermessungswesens

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsbehörden sowie die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte entsprechend den Open-Data-Grundsätzen von der Allgemeinheit kostenfrei bezogen und uneingeschränkt genutzt werden können. So war beispielsweise bisher auch die Nutzung der Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsbehörden und der Daten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte durch die hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben kostenpflichtig. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Wegfall dieser Kostenpflicht entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes und wurde begrüßt.

Kritisiert wurden vor allem die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausnahmetatbestände. Denn nach Auffassung der Geschäftsstelle sollten kritische Infrastrukturen i.S.v. § 2 Abs. 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) – unabhängig vom Erreichen der Schwellenwerte, da die Schutzwürdigkeit nicht von der Größe der Versorger abhängt – per se nicht öffentlich zugänglich sein.

Anbei die Stellungnahme des Verbandes:

HMWEVW 18.11.20 Immobilienwertermittlung.pdf

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