Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat den Entwurf eines Mobilitätsfördergesetzes zur Anhörung gestellt. Gegenstand ist die Festschreibung und Regelung der Förderung von Maßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Kommunalen Straßenbaus. Die Geschäftsstelle wird hierzu bis zum 19.01.2018 Stellung nehmen und dabei insbesondere auf die Erfahrungen aus der Rechtsberatung und Prozessvertretung mit dem schwierigen Förderverfahren mit der bisherigen GVFG-Förderung einbringen. Einen weiteren Schwerpunkt wird die Forderung nach Priorität für den kommunalen Straßenbau haben, denn auch der ÖPNV benötigt ein gut ausgebautes Straßennetz als Grundlage.
Sollten Ihrerseits Anmerkungen zu machen sein, teilen Sie diese bitte bis zum 12.01.2018 mit.
