Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) hört bis 19. 1. 2018 u. a. die kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf eines Mobilitätsfördergesetzes – MobiföG – an.
Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist es, die Verwendung von mindestens 100 Mio. € jährlich für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ab 2019 landesrechtlich festzuschreiben. Das MobiföG soll für die Zeit ab 2020 die rechtliche Grundlage schaffen, um dauerhaft Haushaltsmittel für die oft langwierigen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des kommunalen Straßenbaus (KSB) zu schaffen.
