Startseite Stellungnahmen und Beschlüsse Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Das HMdIS hat den kommunalen Spitzenverbänden eine Frist zur Stellungnahme bis zum 20.03.2018 gesetzt.

Mit dem HEGovG will das Land mit Blick auf das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) des Bundes nachziehen und, soweit erforderlich, dessen Regelungen in Landesrecht umsetzen, soweit dies sachgerecht erscheint.

Das HEGovG soll im wesentlichen Teilen auch für die Kommunen gelten. Allerdings werden die Kommunen insbesondere nicht zur elektronischen Akten- und Registerführung verpflichtet. Auch gibt es keine über die bereits bundesrechtlich bestehenden Verpflichtungen zur Zugangsöffnung hinausgehenden Vorgaben für die Eröffnung von Zugängen für die Übermittlung elektronischer Dokumente. Aufgrund Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 55/2014 vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen werden alle öffentlichen Auftraggeber einschl. der Kommunen ab 18.04.2020 den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherstellen müssen (vgl. § 5 Abs. 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 HEGovG-E).

Sollten seitens der Stadt bzw. Gemeinde zum Gesetzentwurf Anmerkungen zu machen sein, teilen Sie uns diese bitte bis zum 08.03.2018 schriftlich mit.

Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für die Unterstützung.

 

Anlagen
HEGovG.pdf
HEGovG_Vorblatt.pdf

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