Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe erfolgt allerdings durch separate Verordnung, die aktuell nicht zur Anhörung steht. Insofern gehen wir davon aus, dass ein gesondertes Anhörungsverfahren erfolgen wird.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Reihe kleinerer Änderungen zur Verminderung des Verwaltungsaufwands vor. Zum anderen soll die von den Gemeinden einzubehaltende Verwaltungskostenpauschale nach § 10 FBAG von 15 auf 20 % angehoben werden, weil die bisher gesetzlich geregelte Verwaltungskostenpauschale nicht geeignet war, den aus Sicht des Landes unerwartet hohen Verwaltungsaufwand zu decken.
Die kommunalen Spitzenverbände sind zur Stellungnahme bis 04.05.2020 aufgerufen.
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde zu dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf Anmerkungen haben, dann teilen Sie uns diese bitte möglichst bis 22.04.2020 mit. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
