Mit dem Entwurf der Brandschutzförderrichtlinie wird die bisherige Förderpraxis des Landes Hessen bezüglich des Baus von Feuerwehrhäusern und der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Grundsatz beibehalten. Der Regelfördersatz ist darin unverändert geblieben und die zuschussfähigen Kosten moderat angehoben worden. Kommunale Beschaffungskooperationen sollen zukünftig ebenfalls förderfähig sein. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf und unsere Stellungnahme verwiesen.
