Die Landesregierung hat in Sachen E-Government den „Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung verwaltungsverfahrens- und verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und glücksspielrechtlicher Zuständigkeiten“ (Drucksache 19/6403) in den Landtag eingebracht. Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden.
