Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat mit Schreiben vom 07.09.2016 den Entwurf von Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme übersandt. Diese Richtlinien betr. die Programme
- Betriebliche Investitionen,
- Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte,
- Regionalmanagement und Regionalbudget,
- Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke),
- Kommunale Investitionen zu Konversion von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen für eine gewerbliche oder industrielle Folgenutzung sowie kommunalen Investitionen zur Erschließung und zum Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten,
- Gründerzentren und
- Tourismus.
Die früher als Bestandteil der Förderrichtlinie geregelte Förderung der ländlichen Entwicklung und der Breitbandförderung wurde in eigenen, bereits veröffentlichten Richtlinien (StAnz. 2015, S. 247 und 2016, S. 908) vorgenommen.
Für die Prüfung einer möglichen Stellungnahme sind insbesondere praktische Erfahrungen der Mitgliedsstädte und –gemeinden von Bedeutung. Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden. Wegen der kurzen vom zuständigen Ministerium gesetzten Frist bitten wir um Rückäußerung Ihrerseits möglichst bis zum 22.09.2016. Wir bitten um Verständnis, dass diese Frist nicht von unserer Seite gesetzt worden ist. Für Ihre Hinweise danken wir schon jetzt.
