Anträge können auch gestellt werden, wenn die Qualifizierungen zum Teil erfolgt und die ausstehenden Qualifizierungsmaßnahmen terminiert sind. Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen pro Laiendolmetscher/in dürfen 2400,- € im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die entsprechend aktualisierten FAQ’s sind als Anlage beigefügt.
Information:
Abteilung Integration
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 3219-3322
Fax: : +49 (611) 32719-3322
www.integrationskompass.de
