Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus Kitas: 6. Anpassungs-VO – Änderung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Kitas: 6. Anpassungs-VO – Änderung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Der Personenkreis der Berechtigten zur Kindernotbetreuung wird um drei Personengruppen ergänzt:

  • Berufstätige Alleinerziehende (Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen),
  • hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien, soweit vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebs zwingend erforderlich ist,
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind.

Die Verkündung der 6. Mantelverordnung ist im GVBl erfolgt (s. Anlage). Den Text wie auch die Lesefassung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter https://www.hessen.de.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage: Gesetz- und Verordnungsblatt

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