Im Rahmen von Unterstützungsleistungen sind zum Beispiel Tätigkeiten als Übersetzter und bei der Organisation von Unterbringungsmöglichkeiten zu erwähnen. Die Hilfen sind vielfältig sodass sich auch die rechtliche Frage der Versicherung von Helfenden bei Unfällen stellt. Hinsichtlich dem Versicherungsschutz, der Unfallmeldung sowie den Leistungen der UKH als gesetzliche Unfallversicherung haben wir hier eine Information der Unfallkasse im Zusammenhang mit der Geflüchtetenhilfe und dem Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer/-innen eingestellt.
Zudem ist mit Frau Weis eine Kontaktperson benannt worden, als auch eine Servicenummer hinterlegt: 069-29972440.
Mit der Bitte um Beachtung
2.1 – Hg
