Bund und Länder haben nunmehr Erleichterungen für Gewerbesteuerpflichtige auf den Weg gebracht, die von der Corona-Krise betroffen sind. Entsprechende Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags können gemäß dem hier zum Herunterladen bereit gestellten Antragsvordruck gestellt werden. Es bestehen keine Bedenken, wenn Städte und Gemeinden den Vordruck an interessierte Steuerpflichtige weitergeben. Für die Bearbeitung von Stundungen und anderen Billigkeitsmaßnahmen sind die Gemeinden bei Grund- und Gewerbesteuer aber selbst zuständig.
Anlagen:
Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Antrag Steuererleichterungen an die Finanzämter
