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Energie- / Forst- und Umweltrecht

Abfall- und Altlastenrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 1. Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG):Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), In Kraft getreten am 01.06.2012,  sollte die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht umgesetzt werden und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert werden. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig sollte durch die Übernahme EU-rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden. Zentrale Inhalte des Gesetzes: EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen Fünfstufige Abfallhierarchie Abfallvermeidung Verbesserung der Ressourceneffizienz – Verstärkung des Recyclings Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung Absicherung der “dualen Entsorgungsverantwortung” von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung Bürokratieabbau und effizientere Überwachung Unmittelbar nach Auftreten der ersten praktischen Probleme hat die Geschäftsstelle am 16.07.2012 eine Rundmail an alle hessischen Städte und Gemeinden mit umfangreichen Handreichungen für die Praxis versandt. Hierin wurde unter anderem detailliert dargelegt wie mit gewerblichen Sammlungen unter Geltung des „neuen“ KrWG umzugehen ist. Anknüpfend daran haben Vertreter der Geschäftsstelle in der Hessischen Städte- und Gemeindezeitung einen Artikel zu dem praktisch am häufigsten auftretenden Fall, nämlich Probleme im Zusammenhang mit Altkleidercontainern, veröffentlicht (Altkleider- und …

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Energierecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Die Geschäftsstelle hat zu dem Gesetzentwurf zu Errichtung einer Regulierungskammer in Hessen Stellung bezogen. Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Länder Regulierungsstellen einzurichten, um vor Ort die Regulierung des Zugangs zu den Stromnetzen zu gewährleisten. Die Deregulierung der großen Energieversorgungsnetze infolge der Rekommunalisierung führt zu einem erheblichen Beratungsbedarf vor Ort. Im Rahmen der auslaufenden Konzessionsverträge haben die Städte und Gemeinde die Möglichkeit zu prüfen, ob sich eine Übernahme der örtlichen Energieversorgungsnetze vor Ort sich rechnet oder nicht. Infolgedessen werden kommunale Netzgesellschaften gegründet, die die Netze in Zukunft betreiben. Im Rahmen der Gründung der Gesellschaften und Übernahme der Netze kommt es zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den bisherigen Energieversorgern, die diese „Neugründungen“ nicht positiv gegenüberstehen. So gibt es häufig erhebliche Streit über die Feststellung des jeweiligen Wertes des Energieversorgungsnetzes und wie die Vergabe der Wegenutzungskonzession vor Ort erfolgt. Insbesondere wird verstärkt über wettbewerbsrechtliche Maßnahmen versucht eine Neuvergabe der Konzession zu verhindern. Zu dem Entwurf ein Hessisches Energiekonjunkturgesetz wurde die Geschäftsstelle gehört. Der Gesetzentwurf sah vor, dass insbesondere in öffentlichen Bestandsimmobilien umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zu Lasten der Kommunen durchgeführt werden, um den Energieverbrauch zu senken. Ohne eine entsprechende finanzielle Bezuschussung durch Landes- und Bundesmittel …

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