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Energie- / Forst- und Umweltrecht

Europäischer Wettbewerb für umweltfreundliche Beschaffung in Kommunen gestartet

Bewerbungszeitraum des europäischen Wettbewerbs für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung läuft bis zum 30. April 2016

Ausbau des Stromnetzes aus der Sicht des Strahlenschutzes

Deutschlands Energiewende hin zu einer Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Quellen macht den Ausbau und die Verstärkung des Stromnetzsystems notwendig. Der produzierte Strom aus Photovoltaikanlagen und Windparks muss abtransportiert und verteilt werden. Dieser Netzausbau führt zu erheblichen Diskussionsprozessen in verschiedenen Bereichen von Politik und Gesellschaft. Dabei werden technische Alternativen wie Freileitungen oder Erdkabel, Wechselstrom oder Gleichstrom thematisiert, aber auch Möglichkeiten zur Immissionsminderung und Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger dafür ein, dass die Fragen des Strahlenschutzes angemessen und frühzeitig berücksichtigt werden. Lesen Sie den gesamten Beitrag

Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium hat am 01. Juli 2015 den neuen „Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter Ausstrahlung“ veröffentlicht. Die Projekte sollen insbesondere einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaziels für 2020 leisten und damit die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz unterstützen.

Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet

Am 25. März 2015 wurde in Berlin unter Beteiligung des DStGB das Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet. Daran sind etwa 170 Verbände, Länder- und Kommunalvertreter beteiligt. Das Bündnis soll insbesondere Bereiche und Potentiale zur Treibhausgasemissionsreduzierung identifizieren. Staatssekretär Flasbarth hat den Kommunen eine zusätzliche Ausstattung der Kommunalrichtlinie ab 2016 in Aussicht gestellt.

Eckpunkte zur Novellierung der Anreizregulierung für moderne Verteilernetze

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier „Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze“ veröffentlicht. Kernstück ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Sie legt für die regulierten Netzbetreiber – auch aus dem kommunalen Bereich – fest, wie viel Geld sie für den Betrieb und die Erweiterung ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern einnehmen dürfen. Mit der Novellierung sollen Investitionsbedingungen verbessert und Effizienzanreize gestärkt werden. Vorgesehen ist dort eine deutliche Verschärfung für kleinere Verteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren, als auch beim Effizienzvergleich im Regelverfahren. Aus kommunaler Sicht werden solche Ansätze eindeutig abgelehnt. Sie führen zu einem ohnehin bereits bestehenden unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand kommunaler Netzbetreiber. Sinnvolle regulatorische Ansätze zur Förderung der dezentralen und energieeffizienten Energieerzeugungs- und Versorgungsstrukturen würden dadurch ausgehebelt.

Umweltschutz

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Hessischer Energiegipfel Am 05.04.2011 wurde unter Teilnahme aller Fraktionen im Hess. Landtag gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verbänden der Hess. Energiegipfel gegründet. Ziel des Hess. Energiegipfels war der größtmögliche Konsens auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für eine zukünftige Energiepolitik in Hessen. Zur Verfolgung dieses Ziels wurden vier Arbeitsgruppen eingerichtet an denen Vertreter der Geschäftsstelle regelmäßig teilnahmen. Die Arbeitsgruppen sollten gemeinsame Positionen zu folgenden Themenschwerpunkten entwickeln:  „Ausbau eines zukunftsfähigen Energiemixes aus erneuerbaren und fossilen Energien in Hessen“, „Identifizierung von Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenzialen in Hessen“, „Anforderungen an eine verlässliche und versorgungssichere Energieinfrastruktur“, „Gesellschaftliche Akzeptanz einer veränderten Energiepolitik in Hessen“. Die Abschlussberichte dieser vier Arbeitsgruppen bilden das Fundament, auf dem der Gesamtbericht zur abschließenden Sitzung des Hess. Energiegipfels am 10.11.2011 beruht. Dort werden u.a. folgende Ziele definiert: Deckung des Energieverbrauchs in Hessen (Strom und Wärme) möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 Steigerung der Energieeffizienz und Realisierung von Energieeinsparung Ausbau der Energieinfrastruktur zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit – so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der energiepolitisch notwendigen Schritte in der Zukunft. Hinsichtlich der Windkraft empfiehlt der Energiegipfel Folgendes: Regionalplanerische Berücksichtigung in …

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Wasserrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 1. Hessische Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)Mit der Änderung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in Kraft getreten am 30.05.2005, ist die Verpflichtung des Abwasserbeseitigungspflichtigen, den ordnungsgemäßen Bau- und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen, in das Gesetz eingefügt worden (§ 43 HWG a.F.). Gegen diese Übertragung der Überwachungspflicht auf die Städte und Gemeinden hatte sich die Geschäftsstelle im Rahmen der Beteiligung bei der Novelle des Hessischen Wassergesetzes vehement verwahrt. In der Stellungnahme der Geschäftsstelle zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Wassergesetz – große Novelle HWG findet sich Folgende deutliche Aussage: „Aus der Begründung zu der gesetzlichen Regelung ist zu entnehmen, dass offensichtlich gewollt ist, dass sich die abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden auch um den Zustand der Kanalleitungen auf den privaten Grundstücken zu kümmern haben. Dies hat aber mit der Aufgabe der Abwasserbeseitigung letztendlich nichts zu tun, weil – wie eben zu Abs. 1 bereits ausgeführt – der Schutz des Grundwassers, und dies haben dichte Behälter und dichte Leitungen zu bewirken, ein Belang ist, den alleine die Wasserbehörde zu vertreten hat. Es ist die Aufgabe der Gemeinden, Abwasser zu beseitigen, hierzu gehört aber nicht die Aufgabe, Gefahren für Gewässer, insbesondere …

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Immissionsschutzrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 1. Lärmbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen, insbesondere TraditionsveranstaltungenIm Jahr 2011 hat die Geschäftsstelle (erneut) eine Initiative angestoßen, die zum Ziel hatte, im Bereich des Lärms im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen Erleichterungen für die betroffenen Kommunen zu schaffen. Hierzu hatte die Geschäftsstelle das Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeschrieben und darum gebeten, auf eine Änderung der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie hinzuwirken und auf Bundesebene im Rahmen des Länderausschusses für Immissionsschutz tätig zu werden. Darüber hinaus hatte die Geschäftsstelle angeregt zu prüfen, ob nicht möglicherweise der Landesgesetzgeber durch Schaffung eines Landesimmissionsschutzgesetzes Rechtsicherheit schaffen könnte. Hierbei wurde stets das Ziel verfolgt die genannten öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich von der Anwendung der Imissionsrichtwerte auszunehmen. Zumindest im Hinblick auf die Bürgerhäuser müsste nach Auffassung der Geschäftsstelle geregelt werden, dass im Kalenderjahr 15 Veranstaltungen unter Außerachtlassung der Lärmimmissionswerte durchgeführt werden dürfen. Bei den Bolzplätzen und Skater- bzw. Inlinerbahnen hält es die Geschäftsstelle zumindest für erforderlich, dass geregelt wird, dass die Immissionswerte lediglich an Sonn- und Feiertagen Anwendung finden. Zu Beginn des Jahres 2012 hat die Geschäftsstelle unter Beteiligung mehrerer Städte und Gemeinden ein Gespräch mit dem Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt geführt, wie die dargelegte Problematik …

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Fracking

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Bei dem sogenannten Fracking handelt es sich um eine Methode zur Erschließung unkonventioneller Lagerstätten von Erdgas. Hierbei werden große Mengen Wasser – versetzt mit Chemikalien – mit hohem Druck in die gashaltigen Schichten verpresst, wobei bei der Aufsprengung Erdgas gefördert werden kann. Die Erteilung einer Erlaubnis richtet sich nach der jetzigen Rechtslage nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes, wobei in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Bergbehörde ist. Nachdem im Frühjahr 2012 das kanadische Energieunternehmen BNK ankündigte, in Nordhessen unkonventionelle Lagerstätten von Erdgas mittels Fracking erschließen zu wollen und eine entsprechende Erkundungserlaubnis beantragte, kam es zu erheblichen Widerständen sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik, da die Risiken und Gefahren, die das Fracking für die Umwelt mit sich bringen kann, noch nicht abschließend bekannt und somit nicht abschätzbar sind. Im Rahmen der Anhörung durch den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags am 05.10.2012 äußerte sich die Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahmen vom 24.08.2012 und 28.09.2012 kritisch und mahnte zur Zurückhaltung. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, welche Folgen Fracking für die Umwelt und insbesondere die Trinkwasserversorgung die Aufgabe der Städte …

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Naturschutz und Landschaftspflege

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Im Berichtszeitraum wurden weitere Einzelverträge auf der Basis des mit dem Land Hessen vereinbarten Rahmenvertrages „Naturschutz im Wald“ abgeschlossen. Dabei zeigte sich für den praktischen Vollzug Anpassungsbedarf hinsichtlich der periodischen Anhebung der vereinbarten Vertragssätze. Die hierzu aufgenommenen Vertragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich des Naturschutzrechts stellte die Problematik des Artenschutzrechts einen Schwerpunkt der Rechtsberatung dar. Die Belange des Artenschutzes sind insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung verstärkt zu berücksichtigen und stellen die Kommunen mitunter vor erhebliche Herausforderungen.
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