Baurecht

Tag der Baukultur

Die Landesinitiative +Baukultur in Hessen lädt am TAG DER BAUKULTUR am 20.+21. April 2018 zum Dialog über Planungs- und Baukultur ein. Vorträge, Gespräche und Projektbesichtigungen am Beispiel der Stadt und des Landkreises Fulda und darüber hinaus thematisieren die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungspotentiale in der Stadt und auf dem Land.

Neustart des Innenstadt-Programms Aktive Kernbereiche in Hessen

Kommunen können sich bis 15. Mai 2018 bewerben! Das Programm fördert Maßnahmen, die das Wohnen in den Kernbereichen befördern und verankern.

Der vierte bundesweite Aktionstag „Tag der Städtebauförderung” findet in diesem Jahr am 05. Mai 2018 statt.

Am 05. Mai 2018 finden überall in Deutschland erneut Veranstaltungen rund um die Städtebauförderung statt. Der DStGB begleitet als Partner den „Tag der Städtebauförderung”. An diesem bundesweiten Aktionstag kann sich jeder über Projekte, Strategien und Ziele der Städtebauförderung informieren, mitdiskutieren über die Stadtentwicklung seines Lebensumfeldes und vor allem: mitwirken.

BVerwG: Grundstücksnutzung kann durch Bebauungsplan eingeschränkt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.03.2017 (Az.: 4 BN 25.16) grundsätzliche Feststellungen zur Einschränkung einer Grundstücksnutzung durch einen gemeindlichen Bebauungsplan wie folgt getroffen:

 

Kostenbeteiligung Privater an der Gewässerunterhaltung

Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung obliegt nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) bei natürlich fließenden Gewässern II. und III. Ordnung den Anliegergemeinden oder den von ihnen gebildeten Verbänden.

„Mehr Platz für Miteinander: Du bist die Stadt“

Kampagne des Bundesbauministeriums

„Chefsache Ortsinnenentwicklung“

Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation / Start der 3. Staffel / Infoveranstaltung in Gießen

Bewerbung als Modellprojekt im Forschungsvorhaben „Baukultur konkret“

Im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus sucht das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt-, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit Personen, Vereine, Initiativen oder Organisationen, die in Form von Modellprojekten am Forschungsvorhaben „Baukultur konkret“ teilnehmen wollen. Nähere Informationen sind dem hier bereit gestellten Projektaufruf <Link Pdf> zu entnehmen. Die Auswahl der Modellprojekte erfolgt nach Bewerbungseingang in einem laufenden Prozess anhand der folgenden Hauptkriterien: Die Aktivitäten der Initiative erfolgen im Bewusstsein für die Qualität der gebauten und gelebten Umwelt. Die Initiative/deren Aktivitäten entspricht/entsprechen der Zielstellung des Forschungsvorhabens „Baukultur konkret“. Die Projekte lassen sich in den zeitlichen Ablauf des Forschungsvorhabens integrieren. Das Modellprojekt lässt innovative Lösungsmöglichkeiten für übertragbare Problemstellungen erwarten. Für die Auswahl ist es wichtig, dass die Projekte in Klein- und Mittelstädten oder im ländlichen Raum verortet sind und die Arbeit mit den Modellprojekten innerhalb der angegebenen Laufzeit konkrete Ergebnisse im Hinblick auf das Forschungsziel erwarten lässt.  

„Chefsache Ortsinnenentwicklung“

Wenn Häuser und Wohnungen über längere Zeit leer stehen und sich keine neuen Bewohner finden, nehmen die Lebensqualität der Menschen und die Attraktivität von Ortsteilen ab. Mit einer klugen und nachhaltig angelegten Ortsinnenentwicklung kann den demographischen Veränderungen Rechnung getragen werden. Denn Ortsinnenentwicklung voranbringen, heißt Lebensqualität schaffen. Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation bietet gezielt Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Gemeinden im ländlichen Raum bis ca. 15.000 Einwohnern im Rahmen des Projektes „Chefsache Ortsinnenentwicklung“ aktiv sowohl methodische als auch inhaltliche Unterstützung bei der Erarbeitung konkreter Lösungen an. Schwerpunkte der Ortsinnenentwicklung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen in den Gemeinden und Ortsteilen, die eine zukunftsbeständige und nachhaltige Entwicklung zum Ziel haben. Die zukunftsfähige Gemeindeentwicklung liegt in der Verantwortung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die hier als „Flächenmanager“ fungieren. Sie müssen den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, wie sich das Bild der Kommune mit Innenentwicklung verändert und welche Vorteile sich für sie ergeben, z. B.: • Ortsinnenentwicklung ist notwendig, um die Ortskerne vital zu halten oder zu revitalisieren, neue Bürger zu gewinnen und die Jugend zu halten. • Durch Ortsinnenentwicklung können Leerstände und Brachflächen abgebaut werden sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Infrastruktur erhalten und der Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen verringert werden. • Ortsinnenentwicklung schließt andere gemeindliche Entwicklungen nicht aus, sondern eröffnet zusätzliche Handlungsoptionen. • Ortsinnenentwicklung bedeutet nicht bauliche Verdichtung um jeden Preis, sondern eine aktive Ausnutzung vorhandener Potenziale für die gemeindliche Entwicklung, die durchaus auch eine bewusste Betonung von Freiräumen für Gemeinschaftsnutzungen bedeuten kann. • Ortsinnenentwicklung zielt nicht nur auf das Ortszentrum, sondern auf den gesamten Innenbereich …

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Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Mit der Neufassung des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom 12.12.2012 (GVBl. I S. 5990) reagierte der Landesgesetzgeber auf die nach der Föderalismusreform am 30.06.2009 in Kraft getretene Neufassung des Raumordnungsgesetzes. Bei dieser Neufassung handelt es sich um eine Vollregelung für den Bereich der Raumordnung in Bund und Ländern, so dass den Ländern im Wesentlichen nur die Regelung der landesspezifischen Organisationsfragen verbleibt. Im Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Hessischen Landesplanungsgesetzes hat die Geschäftsstelle den Kabinettsentwurf grundsätzlich begrüßt und in zwei schriftlichen Stellungnahmen sowie im Rahmen der mündlichen Anhörung der Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr sowie für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter anderem eine Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände in den Regionalversammlungen angeregt. Diese Anregung wurde jedoch im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen. In den drei Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen laufen derzeit noch immer die Verfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie auf der Ebene der Regionalplanung. Während in Südhessen das Thema „Erneuerbare Energien“ bei der Überarbeitung und Neufassung des Regionalplans vorerst ausgeklammert und einem gesonderten Aufstellungsverfahren vorbehalten wurde, erfolgte mit den Regionalplänen Nordhessen und Mittelhessen die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung, die jedoch beide vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen von Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wurden. Mit Urteil vom 17.03.2011 beanstandete der Hess. VGH beim Regionalplan Nordhessen die nicht vollständige Dokumentation aller Abwägungsentscheidungen bei der Aufstellung des Windenergiekonzepts. Dabei sei weder in dem Regionalplan selbst noch in den Aufstellungsunterlagen nachvollziehbar dokumentiert, aus welchen Gründen die Regionalversammlung die für die Windkraftnutzung generell geeignete Potentialfläche von 10.700 ha …

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