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Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen und Beamten

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 18.12.2013 darauf hingewiesen, dass die bisherigen Verwaltungsvorschriften zu § 52 des bisherigen HGB Ende 2013 außer Kraft treten. Der Inhalt dieser Verwaltungsvorschriften soll künftig ab dem Inkrafttreten der Regelungen des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes nur noch über ein Infoblatt vermittelt werden. Auf das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie das Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen und Beamten einschl. des beigefügten Musters zur Niederschrift über den Diensteid nach § 28 BeamtStG i.V.m. § 47 BG wird Bezug genommen. Das Infoblatt und das Muster werden nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie sind auf dem Internetportal des HMdIS unter dem Pfad „Bürger und Staat/Personalwesen/Arbeitsrecht und Dienstrecht/Dienstrecht/Beamtinnen und Beamte/Infoschriften“ einzusehen. Wir bitten um Kenntnisnahme. 10.01.2014 1-Bü/Schr Infoblatt Diensteid Endfassung 1.3.2014 Spitzenverbände Diensteid Infoblatt

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Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Die Mitglieder wurden über Neuregelungen, neue Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben im Arbeits- und Beamtenrecht, wie im Berichtszeitraum zum Beispiel insbesondere über das Urlaubsrecht bei Angestellten und Beamten informiert. Neben der Beantwortung von arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen wurde auch in intensiven Gesprächen über personelle Angelegenheiten beraten und Lösungsvorschläge erarbeitet. Außerdem wurde die Prozessführung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten sowie auch den Verwaltungsgerichten übernommen. Dazu zählte im Berichtszeitraum auch ein Disziplinarverfahren wegen Entfernung aus dem Dienst, welches von Anfang an begleitet und in erster Instanz erfolgreich beendet wurde. Auch im Berufungsverfahren wird die Prozessführung übernommen. Ferner wurden die Interessen der Mitglieder des HSGB in Anhörungen, Gesprächen und Verhandlungen vertreten und im Berichtsraum insbesondere zu folgenden Maßnahmen und Gesetzesvorhaben Stellung genommen: Stellungnahme zu den Regelungen zum Ausgleich von Störfällen bei Altersteilzeit und bei Teilzeitbeschäftigung mit langfristiger und gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit nach § 1 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung (sog. Sabbatjahr) vom 20.10.2006 mit Schreiben vom 27.06.2011Den vorgesehenen Regelungen wurde unter der Bedingung, dass die Altersteilzeitbeschäftigung vor dem 01. Januar 2010 begonnen sein muss und gem. dem Vorschlag der Mediatorengruppe zur Dienstrechtsreform in Hessen nicht wieder eingeführt wird, zugestimmt. Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur …

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