Für den gemeindlichen Bereich sind insbesondere die Erweiterungen für folgende Tätigkeiten relevant:
– Not- und Rettungsdienste
– Feuerwehr und Zivilschutz,
– zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden,
– in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
– zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Dez. 1.2
