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Covid 19 bedingte Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz beschlossen

Für den gemeindlichen Bereich sind insbesondere die Erweiterungen für folgende Tätigkeiten relevant:
– Not- und Rettungsdienste
– Feuerwehr und Zivilschutz,
– zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden,
– in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
– zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen

Wir bitten um Kenntnisnahme.
Dez. 1.2

Anlage: Covid 19 – Abweichung Arbeitszeitgesetz 

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