Umsetzung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in der Kindertagesbetreuung (Kitas und Kindertagespflege) in Hessen
Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Die für die Masern -Elimination zum Ziel gesetzte Impfquote von 95 % für die zweite Impfung wird von den meisten Bundesländern bisher nicht erreicht. Das Masernschutzgesetz vom 10. Februar 2020 (BGBI. I Nr. 6, S. 148ff.) ist am 01. März 2020 in Kraft getreten und ändert relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (USG) insbesondere § 20 IfSG.
