In Bezug auf unsere Eildienstmitteilung ED 31, Nr. 3 vom 15.02.2017, in der wir bereits auf den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 12.01.2017 (Az.: 1 B 7215/16) hingewiesen hatte, wonach kommunale Satzungen, nach der die Stadt Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen darf, rechtswidrig seien, ist nun diese Entscheidung von dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit unanfechtbarem Beschluss vom 02.03.2017 abschließend entschieden worden (Az.: 10 ME 4/17). Das OVG Lüneburg bestätigte darin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover.