Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften

Wie bereits mit unserer Sofortinfo vom 11.05.2020 mitgeteilt, hat der Hessische Landtag am 06.05.2020 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften und zwei damit im Zusammenhang stehenden Änderungsanträge verabschiedet.

HGO-Novelle 06.05.2020

Dr Hessische Landtag hat am 06.05.2020 den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften und zwei damit im Zusammenhang stehende Änderungsanträge verabschiedet.

Zweite Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24.03.2020 (GVBl. 201)

Ergänzend zu unseren Auslegungshinweisen vom 31.03.2020 (eingestellt auf unserer Homepage im Mitgliederbereich und dort unter „Corona-Virus“) geben wir in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport weitere Hinweise zu den neuen Regelungen, die sich insbesondere aus der Beratungspraxis ergeben haben.

Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (Drs. 20/2591) vom 24.03.2020 (GVBL S. 201), hier: Erlass des HMdIuS zur Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden vom 27.03.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Erlass vom 27.03.2020 Auslegungshinweise zur neu geregelten Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bügerentscheiden (§ 150 HGO) gegeben.

Wahlrecht

Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201) -§ 150 HGO

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