Der Finanzplanungserlass 2017 ist da
Der Erlass enthält in Teil I die Orientierungsdaten für die …
Der Erlass enthält in Teil I die Orientierungsdaten für die …
Die weitaus meisten Städte und Gemeinden erreichen in Hessen jahresbezogen …
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) …
Der Hessische Landtag hat mit dem KIPG nunmehr die gesetzliche …
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat eine Regelung zur haushaltsrechtlichen Behandlung der Erträge aus der Eigenbeteiligung für Wahlleistungen gem. § 6a der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO) getroffen.
Die Stabsstelle ist aufgrund Ihrer hohen inhaltlichen Bedeutung für die hessischen Kommunen direkt dem Staatssekretär im Innenministerium, Herrn Werner Koch, unterstellt und trägt zukünftig die offizielle Bezeichnung „Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen im Bereich der Haushaltspolitik und Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit.“
Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Die …
Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Unter …
Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Auch …