Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013
Unter Finanzausgleich im weitesten Sinne wird in der ersten Stufe zunächst einmal die Verteilung der Steuererträge verstanden. In einer weiteren Stufe ist dann die Weiterverteilung im Verhältnis zwischen Land und Kommunen sowie die Umverteilung innerhalb der kommunalen Ebene angesprochen. In beiden genannten Bereichen gab es im Berichtszeitraum viel Bewegung.
