Bundestag nimmt Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in seiner 2./3. Lesung an

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat die von der Bundesregierung geplante Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in seiner 2./3. Lesung beschlossen. Bestätigt wurde damit insbesondere die neue Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften, die künftig weniger erhalten sollen als solche, die in einer Wohnung untergebracht sind.

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