Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den Obersten Finanzbehörden der Länder eine Reihe verschiedener steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise „unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen“ zu entlasten. Doch stellen sich dabei Anwendungsfragen. Das BMF hat nunmehr eine FAQ-Liste veröffentlicht, die hier heruntergeladen werden kann.
Anlage: BMF FAQ Corona Steuern
